Über uns

Die Partnerschaft für Demokratie stellt sich vor

Ausgangssituation

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend förderte seit 2007 Bundesprogramme wie „Vielfalt tut gut“ und „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“.

Diese dienten der Förderung von demokratischen Prozessen und Stärkung der Zivilgesellschaft. Der Erfolg dieser Projekte war ausschlaggebend für das heutige Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Die dafür in der Stiftung ev. Jugendhilfe angesiedelte Fach- und Koordinierungsstelle arbeitet eng zusammen mit dem Fachdienst 22 des Salzlandkreises als Zuwendungsnehmer.

Ziele und Aufgaben des Programms und der Koordinierungs- und Fachstelle

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen Rechtsextremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie z. B. Rassismus und Antisemitismus arbeiten.

Die Koordinierungs- und Fachstelle bietet folgenden Service:

  • Erstansprechpartner bei Problemlagen entsprechend des Förderbereichs;
  • Steuerung der Erstellung und Fortschreibung der „Partnerschaft für Demokratie“, in Zusammenarbeit mit dem Federführenden Amt, dem Begleitausschuss und weiteren Akteurinnen und Akteuren;
  • Koordinierung sowie inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgem und Begleitung von
 Einzelmaßnahmen, auch in Hinblick auf eine stärkere Einbindung in die lokale Gesamtstrategie, ggf. einschließlich der Begleitung der Akteurinnen und Akteure und ihrer Aktivitäten im Jugendforum sowie der Wahrnehmung von Aufgaben bzgl. der Mittel-verwendung und -abrechnung im Aktions- und Initiativfonds sowie im Jugendfonds (s. u. 2.6);
    Koordination der Arbeit des Begleitausschusses;
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Bundesprogramms und der „Partnerschaft
 für Demokratie“ vor Ort;
  • Unterstützung der Vernetzung, Bekanntmachung und Inanspruchnahme von Angeboten
 auf Landesebene (insb. Demokratiezentren);
  • Förderung der Vernetzungen zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung, insbesondere Anregung und Unterstützung des Know-How-Transfers zum Umgang mit Problemlagen entsprechend des Förderbereichs (s. Abschnitt 2) in Verwaltungsstrukturen;
  • Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die demokratische
 Entwicklung des Gemeinwesens, für die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie 
für Teilhabe und kulturelle Vielfalt engagieren;
  • Förderung fachlicher Qualifizierung von Akteurinnen und Akteuren in der „Partnerschaft für
 Demokratie“ und Vermittlung entsprechender Angebote;
  • Weiterentwicklung der Arbeit in der Kommune im Themengebiet;
  • Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Programmevaluation/wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms;
  • Sicherstellung der Erfassung der Projektdaten und -ergebnisse

Kontakt

Luisa Liebefinke

Externe Koordinierungs- und Fachstelle
Stiftung Ev. Jugendhilfe St. Johannis Bernburg
Dr.-John-Rittmeister-Str. 6, 06406 Bernburg (Saale)

Mobil: 0151/ 26364197

Fax.: 03471/3740-90
E-Mail:

Formulare für Mikroprojekte bis 500 Euro:

Das federführende Amt bietet folgenden Service:

  • die rechtsverbindliche Antragstellung für die „Partnerschaft für Demokratie“ auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Programm;
  • die rechtliche Verantwortung der Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie“;
  • die ordnungsgemäße Mittelverwendung und die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte;
  • die rechtsverbindliche Mittelanforderung bei der Regiestelle;
  • die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle (Verwendungsnachweis) und die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel;
  • die Organisation, Berufung bzw. Bereitstellung einer Koordinierungs- und Fachstelle und des Begleitausschusses.

Das federführende Amt ist in der kommunalen Verwaltung im Fachdienst Jugend und Familie angesiedelt. Es fungiert als zentraler Ansprechpartner vor Ort für das Bundesministerium bzw. die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Anlaufstelle für lokale Akteur*innen und Partner für die einzurichtende Koordinierungs- und Fachstelle.

Formulare für Mikroprojekte (bis 500€)

Informationen zum Begleitausschuss:

  • ist ein strategisch handelndes und regelmäßig tagendes Gremium zur Entwicklung, Implementierung und Umsetzung sowie der nachhaltigen Verankerung der „Partnerschaft für Demokratie“;
  • unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“;
  • legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der Demokratiekonferenz fest;
  • analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung;
  • berät die Koordinierungs- und Fachstelle und das federführende Amt in der praktischen Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“, insbesondere bei der Umsetzung und Fortschreibung sowie der nachhaltige Verankerung;
  • entscheidet über die Einzelmaßnahmen, die zur Umsetzung der Zielstellungen der „Partnerschaft für Demokratie“ durchgeführt werden sollen und begleitet diese.

Voraussetzung für die Entwicklung einer „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines lokalen bzw. regionalen Begleitausschusses, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird.

Aktuell befinden sich 21 Mitglieder aus den Bereichen Kirche, Schule/Ausbildung, Radio, Polizei, Gedenkstätte, Verwaltung (Städte und Landkreis), Migrationsdienst, Gleichstellung, Jugendhilfe und Jugendpflege, Erwachsenenhilfe und Vertreter der Jugendforen im Begleitausschuss unserer Partnerschaft für Demokratie.